Qualitätstestierung Erwachsenenbildung

Gesetzliche Grundlagen

Nach § 7 Abs. 2 Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) vom 18. November 2010, GVBl. 2010, S. 328, zuletzt geändert am 14. Dezember 2016, GVBl. 2016, S. 553 sind die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung verpflichtet, ihre Bildungsarbeit durch Dritte evaluieren zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Das von IWIS e.V. entwickelte Qualitätsmanagementverfahren richtet sich an anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG).
Das ThürEBG verpflichtet die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung, „dass die Qualität ihrer Bildungsarbeit insbesondere durch Reflexion und Professionalisierung in pädagogischen und organisatorischen Fragen und durch Fortbildung des Personals gesichert und ständig verbessert wird.“ (§ 7 Abs. 1 ThürEBG in der Fassung vom 14. Dezember 2016). Die nach dem ThürEBG geförderten Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Bildungsarbeit durch Dritte evaluieren zu lassen. Die Einzelheiten zu den Gegenständen und der Art der Evaluation der Erwachsenenbildungseinrichtungen sind in § 7 des ThürEBG geregelt.
Auf diesen Grundlagen basiert das vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anerkannte IWIS-Qualitätstestat.

Philosophie des Qualitätstestats

Die bisher auf dem Markt befindlichen Ansätze lassen sich in drei Generationen einteilen: Die erste Generation der Qualitätsmanagementverfahren ist ausgerichtet an Qualitätssicherungsverfahren, die sich an den für das produzierende Gewerbe entwickelten Vorgaben orientieren. Die zweite Generation der Qualitätsmanagementverfahren ist darum bemüht, den spezifischen Bedürfnissen und Erfordernissen des jeweiligen Gegenstandsfeldes gerecht zu werden; der Fokus liegt dabei auf Strukturen und Prozessen, wie sie in Mindestanforderungen zu den jeweiligen Qualitätsbereichen zum Ausdruck kommen.
Das von IWIS e.V. entwickelte Qualitätsmanagementverfahren begründet eine dritte Generation von Verfahren. Es zeichnet sich dadurch aus, dass zwar auch noch auf die Strukturen und Prozesse geschaut wird und hierfür auch Mindestanforderungen definiert werden. Dies ist aber lediglich die Voraussetzung dafür, das Augenmerk auf die Haltungen zu legen, die den Strukturen und Prozessen zugrunde liegen. Dies geschieht während des Einrichtungsbesuchs durch die Gutachter*in.
Die Qualitätsentwicklung wird als ein Instrument der Organisationsentwicklung im Sinne einer lernenden Organisation verstanden.
Um zu verdeutlichen, was mit einer „lernenden Organisation“ gemeint ist, greifen wir auf die „Theorie U“ von Otto C. Scharmer (2009, S. 52) zurück; dieser unterscheidet fünf Ebenen der Veränderung:
• Re-acting,
• Re-structuring,
• Re-designing,
• Re-framing und
• Re-generating.

Neben der Beschäftigung mit Ergebnissen und Prozessen ist die Aufmerksamkeit zentral auf die Quelle des Handelns zu richten. Was hiermit gemeint ist, soll durch folgende Unterscheidung verdeutlicht werden: Nach Chris Argyris gibt es neben dem Lernen als Anpassung an die Umwelt auch ein Lernen, das ein Reflektieren über tiefe Annahmen und Grundperspektiven einschließt. Ein solches Lernen muss nicht nur ein Lernen aus der Vergangenheit sein, sondern kann auch ein Lernen sein, das sich an der Vergegenwärtigung zukünftiger Möglichkeiten orientiert. Dies bedeutet, die Strukturen der Aufmerksamkeit zu ändern. Wenn sich Personen bzw. Institutionen „von den alten Identitäten und Zielen verabschieden und etwas Neues entstehen lassen“ (Scharmer 2009, S. 60) kann antizipatorisches Lernen entstehen. Auf diesen zumeist blinden Fleck in Organisationen soll im Prozess des Qualitätsmanagements im Prozess der Qualitätsentwicklung geblickt werden.

Mindestanforderungen zu den Qualitätsbereichen

In dem Testierungsverfahren müssen die Einrichtungen die folgenden Mindestanforderungen nachweisen:
1. Leitbild mit Aussagen zum Qualitätsverständnis und zur Organisationsstruktur der Einrichtung,
2. Qualitäts- und Ressourcenmanagement der Einrichtung,
3. Qualitative und quantitative Personalaspekte einschließlich Mitarbeiter*innenfortbildung,
4. Schlüsselprozesse der Bildungsarbeit,
5. Qualität der Infrastruktur,
6. Teilnehmer*innenbezogene Rahmenbedingungen inkl.Teilnehmer*innenschutz und
7. Interne Evaluation der Bildungsangebote.

Dort, wo Einrichtungen die Mindestanforderungen der Qualitätssicherung für sich erweitert bzw. ergänzt haben, soll dies im Qualitätsbericht deutlich gemacht werden.
Über alle Qualitätsbereiche hinweg ist der Zusammenhang von Leitbild, Organisations- und Personalentwicklung zu verdeutlichen. Das Handeln ist dabei auf den Kern der Erwachsenenbildung, das Lernen und Lehren auszurichten.
Eine Besonderheit der Erwachsenenbildung/Weiterbildung besteht darin, dass der Prozess des Lehrens und Lernens zeitlich und räumlich und häufig auch personal entkoppelt ist von den Arbeitsprozessen des hauptamtlichen Personals (die Ausnahmen sind hier die Heimvolkshochschulen und andere internatsmäßig arbeitende Einrichtungen). Dies macht es erforderlich, Vernetzungsstrukturen der beteiligten Akteursgruppen untereinander als auch mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu schaffen.
Verbindlich ist das Ziel der Lernenden Organisation, die kontinuierlich an der Verbesserung der Arbeits- und Funktionsweisen der Einrichtung arbeitet.

Unterlagen

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